Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sonderzugreisen Steffen Müller
1. Leistungen
Die STM - Steffen Müller GmbH veranstaltet Events in Sonderzügen, wobei ausschließlich unsere AGB gelten und mit der Buchung anerkannt werden. Bei vermittelten Leistungen wie z.B. Hotel, Stadtführungen oder Veranstaltungen gelten deren AGB. Für jegliche andere Leistungen gelten die Vertraglich vereinbarten Bedingungen.
2. Abschluss eines Vertrages
2.1. Spezialreisen können ausschließlich online, per Briefkontakt oder Telefonisch bei uns gebucht werden, sofern es nicht anders ausgewiesen ist. Die Reisebuchung gilt erst bindend wenn Sie bei uns eingegangen, bearbeitet wurde und Ihnen darüber Bescheid gegeben wird.
2.2. Die im Internetauftritt ausgeschriebenen Preise sind bindend und inkludieren nur die aufgeführten Angebote.
Die Rechnungen werden erst bei Garantierter Durchführung versendet.
2.3. Unter Erwachsenen Fahrgästen verstehen wir Reisenden im Alter ab dem 15. Lebensjahr. Kinder gelten vom 6.Lebensjahr bis zum 14.Lebensjahr. Kinder von 0-5 Lebensjahren haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können kostenlos auf dem Schoß einer Begleitperson mitreisen.
2.4. Gruppen erhalten gestaffelte Rabatte. Ab 10 Personen je 1€ p.P., ab 20 Personen je 2€ p.P.
2.5. Reisepreissicherungsscheine werden nur bei Pauschalreisen (Mehrtagesreisen) vergeben, welche länger als 24h dauern und eine Übernachtung enthalten.
2.6. Die Fahrpreisrückerstattung ist bis 30 Tage vor dem Event kostenlos möglich, ab dem 29. Tag wird eine Pauschale von 50% einbehalten.
3. Charterfahrten
Charterfahrten werden im Auftrag des Kunden erstellt und angeboten. Die Durchführung ist nur mit einem angenommenen Angebot möglich. Bei einer kurzfristigen Absage, werden die bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Eine prozentuale Vorauszahlung kann notwendig werden.
4. Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
Personen welche eine Gefahr für den Betrieb, für alle anderen Fahrgäste sowie das Zugbegleitpersonal darstellen werden von der Fahrt ausgeschlossen. Damit sind unteranderem gemeint, Reisende welche unter starker Berauschender Wirkung stehen von Alkohol oder anderen Mitteln, Reisende mit Schusswaffen oder Reisende mit ansteckenden Krankheiten.
5. Leistungsänderungen
Bei Leistungsänderungen wird dies schnellstmöglich bekannt gegeben. Besondere Umstände können es möglich machen, dass eine Änderung noch wenige Tage vor der Reise entsteht, welche ihnen am Fahrtag bekannt gegeben werden. Bei Notwendigen Betrieblichen Änderungen Beispielsweise der Fahrtroute oder des verwendeten Fahrzeuges, wird kein Ersatzanspruch gestattet bzw. keine Minderung des Fahrpreises gewährleistet. Für Defekte an Fahrzeugen sind wir zu keiner Zeit verantwortlich zu machen, jegliche Fahrzeuge werden von uns angemietet.
6. Gewährleistung/Haftung/Verjährung
6.1. Beanstandungen des Fahrgastes müssen unverzüglich dem Zugbegleitpersonal gemeldet werden. Es wird keine Haftung für Schäden oder Verunreinigungen an der Kleidung oder an anderen Gegenständen des Reisenden wegen Qualm, Ruß, Schmutz und Schmierstoffen übernommen. Bei defekten bemühen wir uns um die Behebung (z.B. durch einen anderen Sitzplatz), Zurückerstattungen oder Reisepreisminderungen sind allerdings nicht möglich.
6.2. Ansprüche des Kunden/Reisenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen. Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
6.3. Sachbeschädigungen und Verunreinigungen, welche durch den Kunden entstanden sind, werden Ihm in Rechnung gestellt. Der Reisende ist verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun um Schäden zu vermeiden bzw. so gering wir möglich zu halten.
6.4. Bei Verspätung des Sonderzuges werden keine daraus entstehenden Kosten übernommen. Für Verkürzungen der Aufenthalte am Zielort werden ebenfalls keine Kosten übernommen. Eine Verminderung des Fahrpreises bzw. der Fahrtrücktritt ist nicht möglich.
6.5. Für eindeutig vermittelte Angebote z.B. Hotel, Stadtführung oder Veranstaltungen wird keine Haftung, durch uns, übernommen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem vermittelten Anbieter Kontakt aufnehmen.
6.6. Wenn Events anderer Partner über uns gebucht werden, gelten die AGB des Partners. Ebenfalls ist nur der Partner haftbar zu machen. Ansprüche aus Stornierungen, Umbuchungen, Absagen und ähnlichem ist an den genannten Partner zu richten.
7. Einhaltung von Zoll-,Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für alle im Zusammenhang daraus entstehenden Pflichten ist der Fahrgast selbst verantwortlich und haftbar. Es gelten die aktuellen Corona-Verordnungen.
8. Ausfall eines Event
8.1. Jegliche Events können nur beim erreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Die Anzahl variiert von Event zu Event. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter das Event absagen.
8.2. Sollte während der Veranstaltung ein Defekt an den Fahrzeugen auftreten, so wird sich um schnellstmöglichen Ersatz bemüht. Eine Fahrpreisrückerstattung bzw. Teilerstattung wird je nach Lage entschieden.
9. Die Sonderzugfahrten sind kein Öffentliches Verkehrsmittel, die "Fahrgastrechte" gelten nicht.
10. Gutscheine werden von uns Verkauft unter der Beachtung der AGB. Gutscheine können nicht erstattet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte eine gewählte Fahrt ausfallen, so kann eine andere gleichwertige Fahrt ausgesucht werden.
11. Datenschutz
Ihre angegebenen Daten werden bei uns für die Verarbeitung sowie Kontaktaufnahme gespeichert. Die Weitergabe an dritte ist uns untersagt. Für das Löschen Ihrer Daten, schicken Sie uns bitte jederzeit eineE-Mail. Nach der Vertragserfüllung werden die Daten zur Verjährungsfrist gelöscht.
12. Fotografie / Videoaufnahmen des Veranstalters
Bei den Events werden Fotos und Videoaufnahmen angefertigt, die auch den Reisenden audiovisuell erfassen können. Bei Abschluss einer Buchung erklärt sich der Reiseteilnehmer mit der Veröffentlichung seiner Abbildung und auch der über Ihn angemeldeten Teilnehmer auf Plakaten sowie im Internet einverstanden. Der Reisende stimmt zu, dass solche Aufnahmen ohne Vergütung für die Reisenden vervielfältigt und in den Medien veröffentlicht werden. Sollte dies nicht gewünscht werden, so sprechen Sie mit dem Fotografen vor Ort.
13. Ergänzungen
Für einzelne Veranstaltungen kann der Veranstalter besondere Bestimmungen ausgeben, welche teilweise in den Reiseunterlagen bzw. am/im Zug bekannt gegeben werden können.
Stand 01.11.2022